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Klienten-Info - Archiv

Kurz-Info: Die Einnahmen von Stornogebühren sind nicht umsatzsteuerbar

Dezember 2007
Kategorien: Klienten-Info

Der EuGH 18.7.2007 C-277/05 hat entschieden, dass in diesem Fall kein Leistungsaustausch, sondern ein Schadenersatz für die Auflösung des Vertrages vorliegt und daher kein umsatzsteuerbarer Tatbestand gegeben ist.

Bild: © Superingo - Fotolia

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